Es gibt (noch) keine (wirkliche) Berufsaufsicht für Mediatoren. Als Mediatorenverband sehen wir uns deshalb gehalten, diese Funktion so weit möglich im Gedanken der Mediation abzudecken. Mediation basiert auf Freiwilligkeit und Vereinbarung. Der Trusted Star Vertrag identifiziert und sichert den Berufsmediator ebenso wie die Medianden auf dieser Basis!
Der Mediator kann seine Berufstätigkeit im Bereich der Mediation durch die Bezeichnung Trusted Star Berufsmediator oder mit folgendem Logo ausweisen:
Die Berechtigung zur Verwendung des Titels und des Logos erwerben Sie mit Abschluss des folgenden Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie in Ihrem Profil die Checkbox Trusted Star Mediator anklicken. Sie dürfen das Logo auf Briefköpfen oder in Webseiten verwenden und mit einem Link auf www.in-mediation.eu/trusted-star-mediatoren erläutern.
Trusted Star Vertrag
Diese Vereinbarung dient zur Sicherung der Dienstleistungsqualität und der Berufsausübung von Mediatoren. Sie kommt zwischen dem Verband Integrierte Mediation e.V. (nachfolgend Integrierte Mediation genannt) und dem Inhaber des Trusted Star Berufszertifikats (nachfolgend Mediator genannt) mit folgendem Inhalt zustande:
A. Voraussetzungen
- Der Mediator versichert, über eine Sterne-Mediator Ausbildung oder eine als entsprechend anerkannte Ausbildung zu verfügen.
- Der Mediator versichert, die Mediation im Rahmen einer Berufstätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) auszuführen.
- Der Mediator wird ein transparentes und hinreichend spezifiziertes Angebot vorhalten, in dem er angibt, welche Verfahren der ADR angeboten werden (Moderation, Schlichtung, Schiedsgerichtsberkeit, Mediation) und welcher Mediationsradius abgedeckt wird (Mediationsmodelle, Mediationsformen und Mediationsfelder)
- Es genügt die Angaben im Profil zu hinterlegen und öffentlich zugänglich zu machen.
B. Dienstleistung
- Der Mediator wird die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zum Gegenstand des Mediationsvertrages machen, sodass die Qualitätsrichtlinien für den Konsumenten verbindlich werden.
- Der Mediator verpflichtet sich, die Grundsätze der Integrierten Mediation bei der Honorarvereinbarung, der Honorarabrechnung und der Dienstleistung anzuwenden.
- Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit wird der Mediator die Grenzen der ausgeübten Berufe unter Beachtung des Berufsrechts offenlegen und präzise gegen die Mediation abgrenzen, indem er nachprüfbar ansagt, wo Beratungs-, Begutachtungs-, oder Therapieinhalte usw. angewendet werden.
- Der Mediator verpflichtet sich, sein Profil auf dieser Webseite vollständig auszufüllen und stets aktuell zu halten, damit die notwendigen und rechtlich gebotenen Angaben zur Dienstleistung für den Konsumenten verfügbar sind.
C. Fallbearbeitung
- Der Mediator verpflichtet sich, nur das auf den Fall geeignete Verfahren anzuwenden, die Bearbeitungsweise und Bearbeitungstiefe mit den Parteien abzustimmen
- Der Mediator wird bei der Fallbearbeitung die Prinzipien, Benchmarks und Standards der Integrierten Mediation anwenden und eine maximale Transparenz bei der Fallbearbeitung sicherstellen
D. Qualitätssicherung
- Der Mediator wird jährlich Statistiken seiner Arbeit vorlegen (anonyme Daten über die Zahl der Fälle, den Ausgang, die Dauer, das Modell usw.)
- Im Falle von Streitigkeiten oder Beschwerden über eine von ihm durchgeführte Mediation verpflichtet er sich, dies dem Verband zu melden, damit er
a) Unterstützung erhält
b) eine Schlichtung durchführen kann
E. Fortbildung
- Der Mediator wird die Fortbildungsverpflichtung der ZMediatAusbV einhalten und nachweisen
F. Öffentlichkeit
- Der Mediator ist berechtigt, das Berufszertifikat zu führen.
G. Sonstiges
- Der Vertrag kann von Seiten des Mediators jederzeit ist jederzeit und ohne Fristeinhaltung gekündigt werden.
- Eine Kündigung ist von Seiten der integrierten Mediation ist nur aus wichtigem Grund und bei Vertragsverletzungen des Mediators möglich.
- Die Kündigung wird vollzogen, indem die Checkbox im Profil ausgeklickt wird.
Photo by TeroVesalainen (Pixabay)
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